January 29, 2026

Der Monat Sch‘aban

Der Monat Sch‘aban

Scha’ban ist der 8. Monat im islamischen Mondkalender. Es ist einer der lobenswerten Monate, für die wir einige bestimmte Anweisungen in der Sunnah von Rasulullah Sallallaahu alayhi wa sallam finden. Es wird in einem authentischen Hadieth berichtet, dass Rasulullah Sallallaahu alayhi wa sallam in der Regel die meiste Zeit des Monats Scha’ban fastete. Dieses Fasten war nicht Pflicht für ihn, doch Scha’ban ist der Monat, der dem Monat Ramadhan unmittelbar vorangeht.

Laylatul Bara’ah (Die Nacht der Befreiung)

Ein weiteres bedeutendes Merkmal des Monats Scha’ban ist, dass es in ihm eine Nacht gibt, die in der Scharie’ah als „Laylatul Bara’ah” (Die Nacht der Befreiung vom Feuer) bezeichnet wird. Dies ist die Nacht, die zwischen dem 14. und 15. Tag des Scha’bans auftritt.

Aischa Radhiyallahu Anha berichtete, dass Rasulullah Sallallaahu alayhi wa sallam gesagt hat: „Dies ist die Nacht in der Mitte des Scha’bans. Allah befreit in ihr eine große Anzahl von Leuten von dem Feuer (der Jahannam), mehr als die Haare vom Fell eines Schaafs vom Stamm der Kalb. Aber Er schaut denjenigen nicht einmal an, der Allah Partner beigesellt, oder denjenigen, der (gegen andere) Bosheit in seinem Herzen hegt, oder denjenigen, der die Verwandschaftsbeziehungen abbricht, oder denjenigen, der seine Kleidung unterhalb der Knöchel (aus Stolz) herabhängen lässt, oder denjenigen, der seinen Eltern gegenüber ungehorsam ist, oder denjenigen, der die Gewohnheit hat Wein zu trinken.” (BAYHAQI)

Sayyiduna Mu’adh ibn Jabal Radhiyallahu Anhu berichtete, dass Rasulullah Sallallaahu alayhi wa sallam gesagt hat: „Allah, der Allmächtige, schaut in der Nacht in der Mitte des Scha’bans auf alle seine Geschöpfe und vergibt allen, die Er erschaffen hat, außer demjenigen, der Ihm Partner beigesellt oder derjenige, welcher in seinem Herzen Bosheit trägt.” (TABRANI)

Um die Nacht der Bara’ah wahrzunehmen, sollte man in dieser Nacht so lange wie möglich wach bleiben und sich mit Tilawah (Rezitation des Qurans), Salaah, Dhikr und Dua beschäftigen.

Fasten am 15. Scha’ban

Es gibt eine Überlieferung, die das Fasten am 15. Scha’ban erwähnt. Es ist jedoch eine äußerst schwache Überlieferung und die Gelehrten der Hadith- und Rechtswissenschaft haben nicht danach gehandelt. Auch wird das Fasten am 15. Sch’abān in den Büchern des Fiqh nicht explizit genannt. Daher ist die korrekte Ansicht, dass der Vorzug des Fastens im Scha’ban für jeden Tag in diesem Monat gilt, mit Ausnahme der letzten zwei Tage. Insbesondere fastete der Prophet Sallallaahu alayhi wa sallam auch häufig während des 13., 14. und 15. eines jeden Monats. Es gibt somit keinen ausreichend bewiesenen Vorzug dafür, zu fasten, nur weil es der 15. Scha‘ban ist.

 

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